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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und thematisieren einzelne Gerichtsverfahren und Urteile ausschließlich im Gespräch mit Juristen.
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Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler erklärt Strafverschärfungen bei der „Volksverhetzung“ und den hierauf basierenden Entzug des passiven Wahlrechts. Carlos A. Gebauer berichtet über die Flucht des Staates bei Haftung für fehlerhafte Corona-Impfungen. Ulrich Fischer erläutert die Krise gerichtlicher Überprüfung von Wahlanfechtungen. Und Thomas-Michael Seibert analysiert in seinem Kommentar den Stand des Nord-Stream-Prozesses um die gesprengten Pipelines vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht und den Ausschluss der Geschädigten vom Verfahren durch die Justiz.
Gesetzesverschärfungen im Jugendstrafrecht stehen auf der Tagesordnung, und Nationalrätin Nina Fehr Düsel erklärt deren Notwendigkeit für die Schweiz. Dr. Ulrich Vosgerau bezweifelt die Möglichkeit von Enteignungen und Vergesellschaftungen nach Artikel 14 oder 15 Grundgesetz, und Dr. Hans-Georg Maaßen veranschaulicht die gesetzesreformerischen Wucherungen im Verfassungsschutz. Carlos A. Gebauer kommentiert den Fall Xhaka.
Noch immer werden Menschen verfolgt, die sich während der Corona-Jahre ein Maskenattest oder ein Impfzertifikat besorgt haben. In der Schweiz hat es jetzt den Fußballspieler Granit Xhaka getroffen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Urkundenfälschung nach Artikel 251 StGB vor. Den Fall erläutert Rechtsanwalt Philipp Kruse. Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau spricht zu den Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten sowie bei Nichtbeschuldigten in Deutschland nach den Paragrafen 102 und 103 StPO und berichtet von den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes dazu. Ulrich Fischer, pensionierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, schildert die Praxis, Arbeitnehmer aufgrund unliebsamer Meinungen oder Parteimitgliedschaften zu kündigen. In seinem Kommentar setzt Rechtsanwalt Dirk Schmitz noch früher an und geht auf den Fall der Tochter von Götz Kubitschek ein. Der Freistaat Sachsen hatte ihr untersagt, ihr Refrendariat in dem Bundesland zu absolvieren – und ihr damit den Weg in den Lehrerberuf verwehrt. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde dagegen nun ab. Darf der Staat so in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG eingreifen?
Der zentrale Straftatbestand der Ärzteverfolgung ist in Deutschland Paragraf 278 StGB. Dr. Andreas Geipel gibt auf dieser Grundlage einen Einblick in den Verständniswandel zur Unrichtigkeit ärztlicher Gesundheitszeugnisse. Prof. Martin Schwab kritisiert den Umgang des Bundesgerichtshofs mit der Anrechnung von Untersuchungshaft nach Paragraf 51 StGB, und Nathan Gelbart erwägt Vor- und Nachteile einer weiteren Tatbestandsvariante von Paragraf 130 StGB wegen Leugnung des Existenzrechts Israels. Schließlich kommentiert Dr. Ulrich Vosgerau die Rechtsferne der bisherigen politischen Diskussion zum sogenannten Bundeszwang.
In dieser vorläufig letzten Ausgabe öffnen wir nochmals die Akten der Justiz. So erklärt Frau Prof. Katrin Gierhake, warum eine vom BGH vorgenommene zivilrechtliche Haftungsfreistellung von Impfärzten in der Corona-Zeit nachteilige Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung bei aufgetretenen Impfschäden hat. Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad berichtet über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur Einstufung des dortigen AfD-Landverbandes durch den Verfassungsschutz. Und schließlich erklärt uns der Strafverteidiger Hans Böhme, warum er den Einsatz künstlicher Intelligenz im sogenannten Reichsbürgerprozess für rechtsstaatlich bedenklich hält.
Was hält unsere Gesellschaft zusammen? Es ist das Prinzip, dass Gesetze herrschen und nicht die Willkür der Mächtigen. Genau dazu und über die umstrittene Auslegung des Paragrafen 188 StGB spricht Rechtsanwalt Marcus Pretzell. Danach blicken wir nach Österreich: Darf der Staat Gemeinden mit Geld ködern, damit diese Windkraftanlagen zustimmen, während er gleichzeitig ihre Mitspracherechte beschneidet? Rechtsanwältin Tatjana Katalan klärt die heiklen Fragen. Zum Schluss schauen wir in die Schweiz, wo die brisante Volksinitiative „Keine 10-Millionen-Schweiz!“ auch Abkommen mit der EU ins Wanken bringen kann.
In der Europäischen Union werden politisch unerwünschte Meinungen sanktioniert – im Beispiel von Jacques Baud sogar wissenschaftlich diskussionsfähige Mindermeinungen. Diese Ausgabe adressiert ein Versagen der Exekutive im Rechtsstaat auf mehreren Ebenen: Prof. Michael Geistlinger aus Salzburg, Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann in Zürich, Prof. Darius Schindler aus Karlsruhe und Claudio Zanetti aus der Schweiz zeichnen ein düsteres Gesamtbild, das zu reden gibt. Für eine vom Mainstream abweichende Meinung sanktioniert zu werden, das ist in höchstem Masse bedenklich und rechtswidrig, wie unsere Diskutanten darlegen.
Eigentlich gibt es „Tendenzbetriebe“ nur im privatwirtschaftlichen Arbeitsleben. Die Justiz soll Recht und Gesetz einhalten. Tut sie das? Die Grundfrage wird gestellt an die Rechtsanwälte Markus Haintz und Dr. Andreas Geipel für Zivil- und Strafsachen. Prof. Dr. Rupert Scholz antwortet zu Bedenken gegen Tendenzverfolgung beim neuen deutschen Heizungsgesetz. Schließlich kommentiert Carlos Gebauer die fehlerhafte und tendenziöse Dankesrede der Angela Merkel im Europäischen Parlament.
Die Pflicht zur politischen Neutralität gehört zu den zentralen ungeschriebenen Verfassungsprinzipien, die jedoch bei den im Staat Handelnden zunehmend in Vergessenheit zu geraten scheint. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen erläutert Prof. Dr. Rupert Scholz. Die strukturellen Probleme der Rechtsprechung erörtern wir mit Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, und die weitgehende Entgrenzung staatlicher Neutralitätspflichten im Bereich des Verfassungsschutzes diskutieren wir mit dem Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.
Führt der allgegenwärtige gesellschaftspolitische „Kampf gegen rechts“ am Ende auch zu einem Kampf des Staates gegen das Recht? Über das Vorgehen der Medienaufsichtsbehörde gegen seinen Wochenkommentar berichtet Dr. Ferdinand Wegscheider, ehemaliger Intendant von Servus TV. Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad erläutert, was es mit dem kürzlich über das Medienportal „Nius“ veröffentlichten Gutachten des Verfassungsschutzes in Niedersachsen zum Landesverband der AfD auf sich hat. Mit dem Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau erörtern wir die Frage, ob es noch dem staatlichen Neutralitätsgebot entspricht, wenn ein Aktionsbus auf deutschen Schulhöfen die Verhaftung der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel simuliert. Und Michael R. Moser kommentiert den Internetpranger einer Kölner Beratungsstelle gegen „rechts“.
In dieser Folge erklärt Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler die Gesetzeshierarchie und die Konsequenzen daraus. Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer erläutert die neueste Rundfunkentscheidung und berichtet über einen innovativen juristischen Ansatz; kritisch untersucht Rechtsanwalt Tobias Gall die weiter bestehenden Fehlentwicklungen der Corona-Rechtsprechung anhand einer aktuellen BAG-Entscheidung.
Der deutsche Bundesgerichtshof hat zur Haftung von Astra-Zeneca ein wegweisendes Urteil gefällt. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich erläutert die positiven Auswirkungen auf die Instanzrechtsprechung. Das Bundesgericht in Lausanne hat mit denkbar knapper Mehrheit von drei zu zwei Richterstimmen die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur E-ID aus formalen Gründen abgelehnt, Rechtsanwalt Artur Terekhov hat ein Nein-Komitee vor Gericht vertreten. Und wir sind sportlich in dieser Sendung: Wir sprechen über die angeblichen SRF-Enthüllungen im Fall des Erfolgstrainers der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft Patrick Fischer mit Rechtsanwalt Andreas Holenstein.
Der Rechtsstaat wird seinen Aufgaben nicht gerecht. Dr. Manfred Kölsch erklärt den Zensurmechanismus zwischen europäischen Behörden, deutscher Gesetzgebung und Plattformkontrolle durch künstliche Intelligenz. Mike Thümmler verteidigt in der Hauptverhandlung beim Oberlandesgericht Dresden gegen den Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Und Tobias Gall stellt die Verfassungsbeschwerde von Ulrike Guérot vor. Am Ende erneuert Michael Moser den Ruf nach Amnestie angesichts des anhaltenden Corona-Fiaskos.
Hate Aid ist staatlich finanziert. Das zu sagen, darf man Prof. Tim Drygala nicht untersagen. Die Corona-Impfungen haben keinen Drittschutz. In der Schweiz ist das nun amtlich – dank Rechtsanwalt Artur Terekhov. Darf man Markus Söder nicht vielleicht doch ungestraft einen Faschisten nennen? Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier weiß es. Und Rechtsanwalt Michael Moser begründet, warum die EU das Recht für Despotien setzt.
Der Kampf um das Recht findet in aller Regel vor Gericht nahezu täglich statt. So gehen zum Thema Rechtsstaatlichkeit die Themen nicht aus. Diesmal besprechen wir die EU-Sanktionierung des Publizisten Hüseyin Dogru und seiner Ehefrau mit dem Karlsruher Professor für Wirtschaftsrecht Dr. Darius Schindler. Großes Aufsehen erregte die Verpflichtung für Männer, vor längeren Auslandsaufenthalten eine Ausreisegenehmigung bei der Bundeswehr einzuholen. Was es hiermit auf sich hat, erläutert der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz. Und Rechtsanwalt Stefan Koslowski vermeldet spannende Neuigkeiten von den „Reichsbürger-Verfahren“.
Über das Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Weimar berichtet der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate. Eine verfassungsrechtliche Einordnung der sogenannten Migrantenquote in Berlin nimmt Dr. Ulrich Vosgerau vor, und Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier plädiert für die Versachlichung öffentlicher Debatten.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein „Jedermanngericht“, doch das Gericht im Karlsruher Schlossbezirk lässt die Rechtsuchenden in rund 99 Prozent aller Fälle „ratlos“ und „schutzlos“ zurück. Das könnte auch an der Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts liegen; eine Analyse mit Professor Volker Boehme-Neßler aus Oldenburg. Der Bundesgerichtshof hat Anfang Monat ein bemerkenswertes Urteil gesprochen, das den Impfgeschädigten aus der Corona-Zeit Hoffnung gibt. Volker Loeschner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, berichtet über das Verfahren. Einen Fall von Majestätsbeleidigung vor dem Landgericht München und die Qualität der Rechtsprechung bei den Amtsgerichten erörtern die Rechtsanwälte Markus Haintz und Viktoria Dannenmaier.
Christian Dettmar, der richterliche Dissident im Familiengericht Weimar, schildert seine persönliche Sicht auf Tatsachenwahrheit und das juristische Leben, in dem man mit sich selbst im Reinen bleiben kann. Zwei Fälle im Widerspruch zum Zeitgeist folgen: Prof. Rupert Scholz widmet sich einer erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Klimaangelegenheiten, und Artur Terekhov widerspricht der selbst gewährten Finanzfreizügigkeit im Kanton Zürich. Schließlich kommentiert Tobias Gall die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD - mit Widerspruch.
In dieser Ausgabe behandeln wir drei Themen, die aus unterschiedlichen Gründen rechtspolitische Aufmerksamkeit verdienen. Es geht um die umstrittene Entwicklung bei Verurteilungen wegen Paragraf 86a StGB (Dr. Clivia von Dewitz), um den spektakulären Fall der Schauspielerin Sarah Maria Sander (Nathan Gelbart) sowie um einen ebenso kuriosen wie aufschlussreichen arbeitsrechtlichen Fall aus Braunschweig (Annette Heinisch). Drei Gespräche, die über den Einzelfall hinaus grundlegende Fragen des Rechtsstaats berühren.
Wohin geht die Reise von AfD und Verfassungsschutz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln? Auf das Verfahren blicken wir mit dem Bevollmächtigten der Partei Dr. Christian Conrad. Dr. Hans-Georg Maaßen schätzt die Rolle des Verfassungsschutzes sowie etwaige Folgen ein. Und Michael Moser hat Positives aus dem Karlsruher Schlossbezirk im Gepäck.
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Observed October 22, 2026.
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